Baumschutzverordnung München: Welche Bäume dürfen Sie fällen?

Ab 60 cm Stammumfang brauchen Sie eine Genehmigung.

Regeln, Antrag, Kosten und Fristen für Ihre Baumfällung in München.

Seit dem 31. Dezember 2025 gilt in München eine neue Baumschutzverordnung. Sie schützt Bäume jetzt ab 60 Zentimetern Stammumfang.

Ein Baum, der gestern noch frei war, kann heute genehmigungspflichtig sein. Wer ohne Antrag fällt, riskiert eine Geldbuße.

Hier lesen Sie, was gilt, was Sie beantragen müssen und was Sie ohne Genehmigung tun dürfen.

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Was regelt die Baumschutzverordnung München?

Die Verordnung schützt Bäume, Sträucher und Klettergehölze im bebauten Stadtgebiet. Ohne Genehmigung der Baumschutzbehörde dürfen Sie sie nicht fällen, abschneiden, verpflanzen oder schädigen.

Auch der Wurzelbereich zählt. Wer dort versiegelt, verdichtet oder Herbizide einsetzt, greift ebenfalls in den Schutz ein.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung in München fällen?

Baumpfleger und Hausbesitzerin prüfen die Rinde eines alten Ahorns in München

Baumprüfung vor dem Antrag: Zustand und Stammfuß des Baums genau ansehen

Sie dürfen Bäume fällen, die in 1 Meter Höhe weniger als 60 Zentimeter Stammumfang haben. Das gilt nicht in Landschaftsschutzgebieten.

Die Fällzeit begrenzt Sie trotzdem: Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen in der Regel unzulässig.

Ab welchem Stammumfang gilt der Schutz?

Der Schutz beginnt bei 60 Zentimetern Stammumfang, gemessen in 100 Zentimetern Höhe über dem Boden. Das entspricht etwa 19 Zentimetern Durchmesser.

Entscheidend ist der Umfang, nicht der Durchmesser. Mit einem Maßband sind Sie in einer Minute sicher.

Gilt die Baumschutzverordnung für Obstbäume?

Ja. Die Verordnung nimmt Obstbäume nicht aus, auch der Apfelbaum im Garten kann geschützt sein.

Erst bei der Ersatzpflanzung werden Obstgehölze gesondert bewertet.

Wie werden mehrstämmige Bäume gemessen?

Bei mehreren Stämmen aus einem Wurzelstock zählt die Summe aller Stammumfänge. Geschützt ist das Gehölz, wenn die Summe mindestens 60 Zentimeter ergibt und ein Stamm mindestens 40 Zentimeter misst.

Neue Baumschutzverordnung München: Was hat sich geändert?

Die Schutzgrenze ist von 80 auf 60 Zentimeter Stammumfang gesunken. Damit stehen deutlich mehr Bäume unter Schutz.

Die Verordnung gilt seit dem 31. Dezember 2025. Anträge, die vorher eingegangen sind, laufen nach der alten Verordnung von 2013 weiter.

Baumschutzverordnung München: Gilt sie für Ihren Garten?

Maßgeblich sind 81 Detailkarten der Stadt. Sie zeigen, welche Flächen im Geltungsbereich liegen, und sind bei der Baumschutzbehörde einsehbar.

Ausgenommen sind unter anderem Kleingärten, gewerbliche Baumschulen und Schnitthecken. Auch fachgerechter Gehölzschnitt braucht keine Genehmigung.

Wann darf man Bäume auf dem Privatgrundstück in Bayern fällen?

Unterhalb der Schutzgrenze dürfen Sie fällen, aber nicht zu jeder Zeit. Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind Fällen und Rückschnitt an Bäumen und Sträuchern in der Regel unzulässig (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz).

Das gilt auch, wenn kein Vogel brütet. Bei akuter Gefahr gibt es Ausnahmen.

Wie stellt man einen Antrag auf Baumfällung in München?

Baumpfleger und Hausbesitzerin besprechen am Terrassentisch die Fällung eines alten Baums mit Markierband in München

Der Baum mit dem Band soll weichen: erst die Genehmigung klären, dann fällen

Den Antrag stellen Sie bei der Baumschutzbehörde der Landeshauptstadt München. Das geht digital über das Bayernportal oder mit dem PDF-Formular.

Eine Genehmigung ist möglich, wenn der Baum nicht mehr vital oder nicht standsicher ist. Auch bei unzumutbarer Einschränkung Ihres Grundstücks kann sie erteilt werden.

Untere Naturschutzbehörde: Wer ist zuständig?

Für Landschaftsschutzgebiete ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Alle anderen Flächen betreut die Baumschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Der Antrag nennt Gehölz, Grundstück und Begründung. Fotos der Schäden erleichtern die Prüfung.

Bei Bauvorhaben kommen Baumbestandserklärung und Baumbestandsplan dazu.

Was kostet die Baumfällgenehmigung?

Die Gebühr für die Genehmigung liegt meist zwischen 25 und 100 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Aufwand der Prüfung ab.

Baumfällung im Landschaftsschutzgebiet

Im Landschaftsschutzgebiet gilt nicht die Baumschutzverordnung. Dort brauchen Sie für alle Baumarten einen Antrag.

Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Monate. Die Gebühr liegt zwischen 50 und 5.000 Euro, je nach Zahl der Gehölze, Gutachten und Ortsbesichtigung.

Ersatzpflanzung nach der Baumfällung

Mit der Genehmigung bekommen Sie in der Regel eine Ersatzpflanzung auferlegt. Ist sie nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig.

Die Zahl der Ersatzbäume berechnet die Stadt nach einem Punktesystem. Der Ersatz gilt erst als erfüllt, wenn der neue Baum nach fünf Jahren angewachsen ist.

Was passiert bei einer Baumfällung ohne Genehmigung?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Die Höhe nennt die Verordnung nicht.

Bei akuter Gefahr gilt die Genehmigung als erteilt, wenn Sie die Fällung anzeigen. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen danach bei der Stadt sein, mit Fotos der Gefahr.

Was kostet eine Baumfällung in München?

Gefällter Baum mit Krone und Ästen liegt im großen Garten eines Einfamilienhauses, daneben Stubben und Baumpfleger in München

Frei stehender Baum: gefällt in einem Zug, Stamm und Krone liegen im Garten

Eine Baumfällung kostet in München meist zwischen 250 und 2.000 Euro. Der Preis hängt von Höhe, Standort und Zugang ab.

Ein Baum, der frei im Garten steht, lässt sich schnell umlegen. Steht er zwischen Haus und Nachbarzaun, muss er Stück für Stück abgetragen werden, und der Aufwand steigt.

Was kostet es, einen 10 m hohen Baum fällen zu lassen?

Ein 10 Meter hoher Baum kostet in München meist zwischen 500 und 1.200 Euro. Die Genehmigungsgebühr kommt dazu.

Wer muss die Baumfällung bezahlen?

Die Kosten trägt, wer den Antrag stellt. Das ist in der Regel der Grundstückseigentümer.

Baumfällung vom Fachbetrieb in München

Baumpfleger trägt einen hohen Baum im engen Reihenhausgarten mit der Hubarbeitsbühne Stück für Stück ab, München

Enges Grundstück: Der Baum wird mit der Hubarbeitsbühne Stück für Stück abgetragen

Sie bekommen alles aus einer Hand: Baumprüfung, Antrag, Fällung. Galabau München prüft vor Ort, ob Ihr Baum geschützt ist, und stellt den Antrag mit Ihnen.

Mehr zu Leistung und Ablauf: Baumpflege und Baumfällung in München.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bäume dürfen in Bayern ohne Genehmigung gefällt werden?

In München dürfen Sie nach der Baumschutzverordnung Bäume unter 60 Zentimetern Stammumfang ohne Genehmigung fällen, außer in Landschaftsschutzgebieten. Zwischen 1. März und 30. September ist das Fällen in der Regel unzulässig. Galabau München prüft vor Ort, ob Ihr Baum geschützt ist.

Bis zu welchem Durchmesser dürfen Bäume ohne Genehmigung gefällt werden?

In München entscheidet der Stammumfang, nicht der Durchmesser: Unter 60 Zentimetern in 1 Meter Höhe brauchen Sie keine Genehmigung. 60 Zentimeter Umfang entsprechen etwa 19 Zentimetern Durchmesser. Galabau München misst Ihren Baum in München vor Ort nach.

Wann darf ich einen Baum fällen ohne Genehmigung?

Sie dürfen ohne Genehmigung fällen, wenn der Baum unter 60 Zentimetern Stammumfang hat, nicht im Schutzgebiet steht und die Fällung zwischen 1. Oktober und Ende Februar stattfindet. Bei akuter Gefahr genügt eine Anzeige binnen zwei Wochen. Galabau München berät Sie in München dazu.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung nicht fällen?

Nicht ohne Genehmigung fällen dürfen Sie in München Bäume, Sträucher und Klettergehölze ab 60 Zentimetern Stammumfang in 1 Meter Höhe, auch Obstbäume. Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn die Summe 60 Zentimeter ergibt und ein Stamm mindestens 40 Zentimeter misst. Galabau München klärt das für Sie.